Von einem Kaskoschaden spricht man nach einem vollständig oder zum Teil selbst verschuldeten Unfall. Ihr Anspruch begründet sich aus den Rechten in Ihrem Versicherungsvertrag. Diese weichen in der Regel erheblich von denen im Haftpflichtfall ab.
Hier gilt es, das Weisungsrecht Ihres Versicherers zu beachten. Deswegen sollten Sie sich umgehend mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzten.
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